Nachteilsausgleich

Mehr Zeit bei Prüfungen, ruhige Räume oder alternative Prüfungsformate

Mehr Zeit bei Prüfungen, ruhige Räume oder alternative Prüfungsformate – ein Nachteilsausgleich kann den entscheidenden Unterschied machen. Doch was genau ist das, wer hat Anspruch – und was wird dafür benötigt?

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Ein Nachteilsausgleich ist eine individuelle Anpassung der äußeren Prüfungsbedingungen, nicht der Prüfungsinhalte. Ziel ist es, faire Chancen zu schaffen – damit Menschen mit chronischen oder neurodivergenten Beeinträchtigungen ihr Wissen und Können unter vergleichbaren Bedingungen zeigen können.

Typische Beispiele für Nachteilsausgleiche:

  • Verlängerung der Bearbeitungszeit

  • Einzelräume zur Vermeidung von Reizüberflutung

  • Umwandlung schriftlicher in mündliche Prüfungen

  • Nutzung von technischen Hilfsmitteln (z. B. Laptop, Spracherkennungssoftware)

Ein Nachteilsausgleich gleicht keine Schwächen aus, sondern berücksichtigt andere Formen der Informationsverarbeitung – etwa bei ADHS, Autismus oder Hochsensibilität.

Wer hat Anspruch auf einen Nachteilsausgleich?

Ein Antrag auf Nachteilsausgleich kann gestellt werden von:

  • Menschen mit einer nachgewiesenen Diagnose, z. B. AD(H)S oder einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS)

  • Voraussetzung ist meist ein fachärztliches Attest, das die konkreten Einschränkungen im Prüfungsumfeld beschreibt

Wichtig:
Es geht nicht allein um die Diagnose – sondern um die praktischen Auswirkungen auf Konzentration, Reizverarbeitung, Ausdauer oder Kommunikationsfähigkeit im Prüfungskontext.

Wo kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?

Nachteilsausgleiche können in verschiedenen Bildungskontexten und Institutionen beantragt werden – zum Beispiel:

  • Schulen und Hochschulen

  • Berufsausbildungen oder Fortbildungen

  • Behörden und Prüfungsstellen

  • Auch im Arbeitskontext sind individuelle Anpassungen möglich

Ansprechpartner sind häufig:

  • Prüfungsämter, Studienberatungen oder Vertrauenspersonen

  • Personalabteilungen oder Beauftragte für Inklusion

Die konkreten Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland, Einrichtung und Zuständigkeit – eine frühzeitige Information ist daher sinnvoll.

Was kann NeuroBalance für Sie tun?

Im Rahmen einer fachärztlich begleiteten Diagnostik stellen wir bei gesicherter Diagnose ein qualifiziertes Attest aus, das Sie zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs nutzen können – klar formuliert, formal anerkannt und auf die individuellen Beeinträchtigungen abgestimmt.

Fazit: Chancengleichheit statt Sonderbehandlung

Ein Nachteilsausgleich ist kein Vorteil, sondern ein Instrument zur Herstellung fairer Bedingungen. Er kann helfen, Ihre tatsächlichen Fähigkeiten sichtbar zu machen – ohne zusätzliche Hürden oder Reizüberlastung.

Denn echte Leistung zeigt sich nicht unter maximalem Stress – sondern unter Bedingungen, die der Vielfalt menschlicher Wahrnehmung gerecht werden.

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